Am 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes


Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn feierlich das Grundgesetz verkündet und unterzeichnet. Einen Tag später trat es in Kraft. Seitdem sichert das Grundgesetz unsere Grundrechte und bildet das Fundament unserer Demokratie.

Das Grundgesetz besteht aus insgesamt 146 Artikeln und ist in 5 Bereiche eingeteilt, wobei unsere Grundrechte im ersten, das förderalistische System im zweiten, Funktionen und Aufgaben der obersten Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung) im dritten und Staatsfunktionen (bspw. Ausführung von Bundesgesetzen) im vierten Teil festgehalten sind.