Am 23. Mai 1949 wurde in Bonn feierlich das Grundgesetz verkündet und unterzeichnet.  Einen Tag später trat es in Kraft. Seitdem sichert das Grundgesetz  unsere Grundrechte und bildet das Fundament unserer Demokratie.   
  Das  Grundgesetz besteht aus insgesamt 146 Artikeln und ist in 5 Bereiche  eingeteilt, wobei unsere Grundrechte im ersten, das förderalistische  System im zweiten, Funktionen und Aufgaben der obersten Staatsorgane  (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung) im dritten  und Staatsfunktionen (bspw. Ausführung von Bundesgesetzen) im vierten  Teil festgehalten sind.